HRA 7959: Funke Lüftung GmbH & Co. KG, Werther (Westf.), Esch 3, 33824 Werther (Westf.). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Funke, Markus, Werther, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma der Funke Elektrotechnik e.K. in Werther (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7951) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33824 Werther
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Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH & Co. KG