Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg (Südwestparkt 94, 90449 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Funkwerk Enterprise Communications Holding GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 21543) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
90449 Nürnberg
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Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: GmbH