Fussballverein Zuffenhausen 1898 e.V., Stuttgart (Hirschsprungallee 20, 70435 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Fussballverein Zuffenhausen 1898 e.V., Stuttgart (Hirschsprungallee 20, 70435 Stuttgart). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2013 und 28.06.2013 mit dem Verein "SSV Zuffenhausen e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 51) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.