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c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Allgemeinheit im Sinne des § 52 Absatz
2 Satz 1 AO, namentlich:
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
b) die Förderung der Religion;
c) die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und
von Tierseuchen;
d) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe;
e) die Förderung von Kunst und Kultur;
f) die Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege;
g) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
h) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes;
i) die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten;
j) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden;
k) die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr;
l) die Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung;
m) die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
n) die Förderung des Tierschutzes;
o) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
p) die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz;
q) die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene;
r) die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern;
s) die Förderung des Schutzes von Ehe
und Familie;
t) die Förderung der Kriminalprävention;
u) die Förderung des Sports (Schach gilt
als Sport)
v) die Förderung der Heimatpflege,
Heimatkunde und der Ortsverschöne-rung;
w) die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports;
x) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind;
y) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
z) die Förderung der Unterhaltung und
Pflege von Friedhöfen und die Förderung
der Unterhaltung von Gedenkstätten für
nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gemeinnütziger
Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand) und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. |
a)
13.04.2023
Schütte-Müller |