Futura Capitalis AG, Hamburg (Große Elbstraße 47, 22767 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 07.12.2007 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um EUR 38.000.000,00 auf EUR 2.000.000,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Herabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 2.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 im Wege des Formwechsels in die Futura Capitalis GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 103619) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 18.12.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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