HRB 143398: Futura Retail Solutions AG, Hamburg, Harburger Schloßstraße 28, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der eFulfilment 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtgericht Hamburg, HRB 151510) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden eFulfilment 1. Beteiligungsgesellschaft mbH (nach Firmenänderung jetzt: Futura Retail Solutions GmbH) am 19.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 143398: Futura Retail Solutions AG, Hamburg, Harburger Schloßstraße 28, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 61 Satz 2 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der eFulfilment 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 151510 - übernehmender Rechtsträger -) zum Handelsregister eingereicht.
HRB 110933: Futura Retail Solution AG, Stelle, Zum Reiherhorst 19 - 21, 21435 Stelle. Hamburg. Geschäftsanschrift: Harburger Schloßstraße 28, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft wurde von Stelle nach Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 143398) verlegt.
HRB 143398: Futura Retail Solutions AG, Hamburg, Harburger Schloßstraße 28, 21079 Hamburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.01.2000, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2009 geändert. Die Hauptversammlung vom 18.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stelle (bisher: Amtsgericht Lüneburg HRB 110933) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Harburger Schloßstraße 28, 21079 Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Software und Computern sowie die Entwicklung und Erforschung von Computersystemen. Gegenstand ist ferner die Durchführung von Analysen aller Art mittels Computern, die Beratung auf dem Gebiet der Datenverarbeitungstechnik sowie die Planung und Ausführung von Arbeiten auf diesem Gebiet unter allen Gesichtspunkten einschließlich der Forschung auf diesem Gebiet, der Entwurf, die Formulierung und der Verkauf von Computerprogrammen sowie der kaufmännische Betrieb von EDV-Systemen, die Schulung von EDV-Mitarbeitern für Dritte sowie die Errichtung und Vermietung von Büroräumen. 165.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Wandscher, Vanjo, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Suck, Axel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Hopp, Reinhard, Oberägeri / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Jürs, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2009 mit der Futura Retail Development GmbH mit Sitz in Stelle (AG Lüneburg HRB 201085) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Futura International Solutions GmbH mit Sitz in Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 201144) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Futura Retail Vertriebs GmbH mit Sitz in Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 201727) verschmolzen.
HRB 110933: Futura Retail Solution AG, Stelle, Zum Reiherhorst 19 - 21, 21435 Stelle. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Futura International Solutions GmbH mit Sitz in Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 201144) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Futura Retail Vertriebs GmbH mit Sitz in Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 201727) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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