Futura Zwei GmbH, Leipzig (Spinnereistr. 7, 04179 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 06.01.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Futura Zwei GmbH, Leipzig (Riesaer Str. 72, 04328 Leipzig). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit derLeipziger Baumwollspinnerei GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 1577) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Futura Zwei GmbH, Leipzig (Riesaer Str. 72, 04328 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2005. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kühne, Rolf-Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 26.09.2005 mit der Leipziger Baumwollspinnerei GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 1577) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlunghat mit Beschluss vom 26.09.2005 zugestimmt.