Futura Zwei GmbH, Leipzig, Riesaer Straße 66, 04328 Leipzig c/o Zirkon Druckmaschinen GmbH. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der APAMA GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 27236) verschmolzen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20.07.2004 mit der AUDAX Gruppe GmbH (vormals ZIRKON Druckmaschinen GmbH) mit dem Sitz in Leipzig ist durch Aufhebungsvertrag vom 31.12.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird zudem veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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