G&T FUNPARK Freizeit- und Unterhaltungsgastronomie GmbH & Co. Betriebs-KG, Fuldabrück, (Oderweg 4, 34277 Fuldabrück).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FUNPARK Hagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Fuldabrück (Amtsgericht Kassel HRA 16497) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
34277 Fuldabrück
Lindenstr. 12, 97892 Kreuzwertheim
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Amtsgericht: Kassel
Rechtsform: GmbH & Co. KG