G&T Lollipop Erlebnisgastronomie Beteiligungs GmbH, Fuldabrück, Oderweg 4, 34277 Fuldabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der G&T Fun Tanzlokal Systemgastronomie Beteiligungs GmbH mit Sitz in Fuldabrück (HRB 14107 Amtsgericht Kassel) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G&T Lollipop Erlebnisgastronomie Beteiligungs GmbH, Fuldabrück, Oderweg 4, 34277 Fuldabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der G&T "Fun" Diskotheken Beteiligungs GmbH mit Sitz in Fuldabrück (Amtsgericht Kassel HRB 14124) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 19.07.2011 Bezug genommen.
G&T Lollipop Erlebnisgastronomie Beteiligungs GmbH, Fuldabrück, Oderweg 4, 34277 Fuldabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der G&T "Fun" Diskotheken Beteiligungs GmbH mit Sitz in Fuldabrück (Amtsgericht Kassel HRB 14124) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G&T Lollipop Erlebnisgastronomie GmbH & Co. Betriebs-KG, Fuldabrück, Oderweg 4, 34277 Fuldabrück. Prokura erloschen: Isenberg, Klaus, Wertheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist liquidationslos erloschen.
G&T Lollipop Erlebnisgastronomie GmbH & Co. Betriebs-KG, Kreuzwertheim (Oderweg 4, 34277 Fuldabrück). Fuldabrück. Nun Amtsgericht Fulda HRA 88 HRA 16483.
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