G+H PreCab GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Bürgermeister-Grünzweig-Str. 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 mit der G+H Bautec GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (HR B 4926) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Damit ist der Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2007 erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
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