G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligung GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Baumwall 11, 20459 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 im Wege des Formwechsels in die G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 111073) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 111073) am 30.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligung GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Baumwall 6, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Am Baumwall 11, 20459 Hamburg.
G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligung GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Baumwall 6, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Am Baumwall 6, 20459 Hamburg. Der mit der Gruner + Jahr AG & Co KG, Hamburg, AG Hamburg HRA 102257 (vormals: Gruner + Jahr Aktiengesellschaft & Co., Itzehoe, AG Itzehoe HRA 0150) am 26.02.1991 abgeschlossene Beherrschungsvertrag sowie der am 18.04.1997 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung vom 25.11.2008 aufgehoben.
G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligung GmbH & Co. KG, Hamburg, (Am Baumwall 6, 20459 Hamburg).Eintragung vom 11.11.2008 von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligung Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 102261), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
G+J Deutschland Medien- und Vertriebsbeteiligung GmbH & Co. KG, Hamburg, (Am Baumwall 6, 20459 Hamburg).(Beteiligungen an Unternehmen, die den Verlag und Vertrieb von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckerzeugnissen oder jede sonstige Tätigkeit aus dem Gebiet der Information und Kommunikation unter Einschluss auch noch nicht betriebener oder bekannter Medien sowie deren Beratung zum Gegenstand haben.). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: G+J Dritte Verlag + Medien GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 102261), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BSZ Beratung und Service für Zeitungsverlage und -druckereien GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 47107) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008. Zwischen der Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft in Firma Gruner + Jahr Aktiengesellschaft & Co., Itzehoe (AG Itzehoe - HRA 0150/ herrschendes Unternehmen) ist am 26. Feburar 1991 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlungen des herrschenden Unternehmens am 25. Mai 1992 und die des beherrschten Unternehmens am 9. Juli 1992 zugestimmt haben. Zwischen der Gesellschaft und der Gruner + Jahr Aktiengesellschaft & Co., Itzehoe (herrschendes Unternehmen) besteht der Gewinnabführungsvertrag vom 18. April 1997, dem die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften am 18. April 1997 bzw. 10. Juli 1997 zugestimmt haben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.