G+J Entertainment Media GmbH & Co. KG, München, Weihenstephaner Straße 7, 81673 München. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: G+J Entertainment Media Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 169582). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
G+J Entertainment Media Verwaltungs GmbH, München, Weihenstephaner Straße 7, 81673 München. Die Verschmelzung wurde am 31.10.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 64944).
G+J Entertainment Media Verwaltungs GmbH, München, Weihenstephaner Straße 7, 81673 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Entertainment Media Verlag und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 64944) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G+J Entertainment Media Verwaltungs GmbH, München, Weihenstephaner Straße 7, 81673 München. Bestellt: Geschäftsführer: Lindner, Thomas Herbert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mahler, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
G+J Entertainment Media GmbH & Co. KG, München, Weihenstephaner Straße 7, 81673 München. Die MBA Media Business Academy GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 117534) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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