G/H/B Werbung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe (Benzstraße 18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gutzeit GmbH am 20.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
61352 Bad Homburg
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Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: GmbH