HRB 774267: GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, Dreifelderstraße 28, 70599 Stuttgart. Stammkapital von Amts wegen berichtigt in: 25.000,00 EUR.
HRB 774267: GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, Dreifelderstraße 28, 70599 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2020. Geschäftsanschrift: Dreifelderstraße 28, 70599 Stuttgart. Gegenstand: Dienstleistungen für private und öffentliche Auftraggeber, insbesondere die Planung, Beratung, Untersuchung, Forschung, Projektentwicklung und Projektsteuerung und damit zusammenhängenden Dienstleistungen, vornehmlich in den Bereichen Erschließung, Bau, Energie und Umwelt. Stammkapital: 25.000,00. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Matthäus, Laura, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Dr. Matthäus, Gunther, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒; Vetter, Birgit, Süßen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Gruppe für ökologische Gutachten Dipl.-Biologe, Dipl.-Agrarbiologin, Dipl.-Ingenieurin Matthäus und Partner Partnerschaftsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720942) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.