Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Uhlandstraße 11, 70182 Stuttgart |
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a)
13.10.2023
Boßler-Büche |
HRB 21589: Gänsheide Kapitalbeteiligungs AG, Stuttgart, Gablenberger Hauptstraße 54, 70186 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.01.2019 die Aktiengesellschaft "TESALYS Beteiligungs AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738325) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21589: Gänsheide Kapitalbeteiligungs AG, Stuttgart, Gablenberger Hauptstraße 54, 70186 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2018 die Aktiengesellschaft "RAM-BETEILIGUNGS Aktiengesellschaft", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 729459) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21589: Gänsheide Kapitalbeteiligungs AG, Stuttgart, Adolf-Kröner-Str. 23, 70184 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Gablenberger Hauptstraße 54, 70186 Stuttgart.