Göhrum Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Ulmenstraße 19, 71069 Sindelfingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.06.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Göhrum Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Ulmenstraße 19, 71069 Sindelfingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.04.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Göhrum Fahrzeugteile GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 738312) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Göhrum Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Ulmenstraße 19, 71069 Sindelfingen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Ulmenstraße 19, 71069 Sindelfingen. Gegenstand geändert; nun: die Beteiligung an Gesellschaften jedweder Rechtsform mit beliebigem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.