Göldner Hygiene- und Medizintechnik GmbH, Nienburg, (Hannoversche Straße 4, 31582 Nienburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gölder Umwelt- & Hygienetechnik GmbH mit Sitz in Fischen (AG Kempten HRB 9188) am 30.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Göldner Hygiene- und Medizintechnik GmbH, Nienburg, (Zum Hessenbusch 2, 31634 Sonnenborstel Steimbke).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Gölder Umwelt- & Hygienetechnik GmbH mit Sitz in Fischen (AG Kempten HRB 9188) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.