HRB 201375:Gölenkamp Infrastrukturgesellschaft mbH, Gölenkamp, Am Mühlenberg 21, 49843 Gölenkamp.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 auf die Gemeinde Gölenkamp verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Windpark Gölenkamp Infrastruktur-Verwaltungsgesellschaft mbH, Gölenkamp, Am Mühlenberg 21, 49843 Gölenkamp. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1, 2 und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Gölenkamp Infrastrukturgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Am Mühlenberg 21, 49843 Gölenkamp. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an Gesellschaften, die auf dem Gebiet der Gemeinde Gölenkamp Infrastruktureinrichtungen erstellen und/oder Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien betreiben, die Wirtschaftsförderung auf dem Gebiet der Gemeinde Gölenkamp, die Errichtung und der Betrieb von Erholungs-, Freizeit-, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen zur Förderung des Tourismus in der Gemeinde Gölenkamp. Nicht mehr Geschäftsführer: Claashen, Gustav, Norden, * ‒.‒.‒‒.
Windpark Gölenkamp Infrastruktur-Verwaltungsgesellschaft mbH, Gölenkamp (Am Mühlenberg 21, 49843 Gölenkamp). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2007. Gegenstand: die Übernahme und die persönliche Haftung bei der Windpark Gölenkamp Infrastruktur GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes nach Maßgabe der §§ 108 bis 112 NGO an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und/oder Niederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beniermann, Jan, Gölenkamp, * ‒.‒.‒‒; Claashen, Gustav, Norden, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.