HRB 2840: Götz-Kieser & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, Schwetzinger Str. 161, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 1 IN 1594/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Götz-Kieser & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, Schwetzinger Str. 161, 68165 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Enenkel, Frank, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒.
Götz-Kieser & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mannheim, Schwetzinger Str. 161, 68165 Mannheim.Aufgehoben als Zweigniederlassung: Götz-Kieser & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Kirchheimbolanden, 67292 Kirchheimbolanden. Aufgehoben als Zweigniederlassung: Götz-Kieser & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Heidelberg, 69115 Heidelberg. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Enenkel, Frank, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Commtax Steuerberatungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 5991) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.