HRA 84681: Götz-Krankenhausservice West GmbH & Co KG, Mörfelden-Walldorf, Starkenburgerstraße 16, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Firma ist erloschen.
HRA 84681: Götz-Krankenhausservice West GmbH & Co KG, Mörfelden-Walldorf, Starkenburgerstraße 16, 64546 Mörfelden-Walldorf. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Geändert, nun: Liquidatorin: Götz-Krankenhausservice West Verwaltungs GmbH, Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 91333), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Götz-Krankenhausservice West GmbH & Co KG, Mörfelden-Walldorf, Starkenburgerstraße 16, 64546 Mörfelden-Walldorf. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Götz-Krankenhausservice West Verwaltungs GmbH, Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 91333), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Götz-Krankenhausservice West GmbH & Co KG, Mörfelden-Walldorf, Starkenburgerstraße 16, 64546 Mörfelden-Walldorf. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: CERTE-Dienstleistungen GmbH, Schwanendorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 91333), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Götz-Gebäudemanagement West Verwaltungs GmbH, Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 8245).
Götz-Krankenhausservice West GmbH & Co KG, Mörfelden-Walldorf, Starkenburgerstraße 16, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 27.06.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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