Günter Bremer Malerfachbetrieb und Trockenbau GmbH & Co. KG, Lastrup (Unnerweg 72, 49688 Lastrup). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
Günter Bremer Malerfachbetrieb und Trockenbau GmbH & Co. KG, Lastrup (Unnerweg 72, 49688 Lastrup, Die Übernahme von Malerarbeiten und Trockenbauarbeiten aller Art sowie den Handel mit Malereibedarf, Trockenbauartikeln und Werkzeugen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Günter Bremer Trockenbau Verwaltungs-GmbH, Lastrup (Amtsgericht Oldenburg HRB 201347). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Günter Bremer Trockenbau GmbH, Lastrup (Amtsgericht Oldenburg HRB 152199) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.