Günter Heinig Gastronomiebetriebe GmbH, Aachen, (Hermann-Löns-Allee 3, 52074 Aachen).Die Verschmelzung wurde am 15.09.2009 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma (Amtsgericht Aachen HRA 7544) eingetragen.
Günter Heinig Gastronomiebetriebe GmbH, Aachen, (Hermann-Löns-Allee 3, 52074 Aachen).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Günter Heinig Gastronomiebetriebe e.K. mit Niederlassung in Aachen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.