Günter Hinkes Bürobedarf GmbH., Betzdorf (Viktoriastr. 9-11, 57518 Betzdorf). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Markus Hinkes Büroorganisation und Technik e.K. am 10.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Günter Hinkes Bürobedarf GmbH., Betzdorf (Viktoriastr. 9-11, 57518 Betzdorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 mit Änderung vom 01.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 sowie vom 01.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Markus Hinkes Büroorganisation und Technik e.K. auftretenden Kaufmann Markus Hinkes, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.