Günter Schöpp GmbH & Co. KG, Wermelskirchen (Burger Str. 28, 42929 Wermelskirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hermann Schöpp GmbH & Co. KG am 08.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Günter Schöpp GmbH & Co. KG, Wermelskirchen (Burger Str. 28, 42929 Wermelskirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.10.2006 mit der Hermann Schöpp GmbH & Co. KG mit Sitz in Wermelskirchen (AG Köln, HRA 15859) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Günter Schöpp GmbH & Co. KG, Wermelskirchen (Burger Str. 28, 42929 Wermelskirchen, Die Vermietung, der Ankauf, die Verwaltung und der Verkauf von Grundbesitz.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schöpp Verwaltungs GmbH, Wermelskirchen (AG Köln, HRB 56913).