Günther Beteiligungen GmbH, Bebra, Robert-Bunsen-Straße 16-18, 36179 Bebra.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Günther Tank Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bebra (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 1143) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Günther Beteiligungen GmbH, Bebra, Robert-Bunsen-Straße 16-18, 36179 Bebra.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Günther Tank Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 15.01.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Günther Beteiligungen GmbH, Bebra, Robert-Bunsen-Straße 16-18, 36179 Bebra.Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Günther Beteiligungen GmbH, Bebra, Robert-Bunsen-Straße 16-18, 36179 Bebra.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2009. Geschäftsanschrift: Robert-Bunsen-Straße 16-18, 36179 Bebra. Gegenstand: Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Günther, Peter, Bad Hersfeld, * ‒.‒.‒‒; Günther, Armin, Ronshausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der V.W. Günther Mineralölhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bebra (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 1452) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag.