Günther Flocken e.K., Ratingen (Am Krummenweg 2, 40885 Ratingen). Der Inhaber hat das Vermögen der G. Flocken GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43304) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
40885 Ratingen
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Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: eK