Günther Göhring Kraftfahrzeuge GmbH, Bad Rodach, Rodacher Str. 27, 96476 Bad Rodach - Gauerstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Günther Göhring Kraftfahrzeuge GmbH, Bad Rodach, Rodacher Str. 27, 96476 Bad Rodach - Gauerstadt.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Rodacher Str. 27, 96476 Bad Rodach - Gauerstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Göhring, Horst, Bad Rodach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20.12.2004 mit der Göhring KG (vorher: Marianne Göhring KG) mit dem Sitz in Rodach (Amtsgericht Coburg HRB 2558) ist durch Aufhebung zum 28.02.2010 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Günther Göhring Kraftfahrzeuge GmbH, Rödental (Rodacher Str. 27, 96476 Bad Rodach - Gauerstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Bad Rodach.
Günther Göhring Kraftfahrzeuge GmbH, Rödental (Coburger Str. 15 b, 96472 Rödental). Die Gesellschaft hat am 20.12.2004 mit der Marianne Göhring KG mit dem Sitz in Rodach (Amtsgericht Coburg HRA 2558) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.12.2004 zugestimmt.