HRA 7847: Günther Hupprich, Saarbrücken, Kaiserslauterer Straße 87, 66123 Saarbrücken. Von Amts wegen gemäß §§ 31 Absatz 2 HGB, 393 FamFG eingetragen: Die Firma ist erloschen.
HRA 7847: Günther Hupprich, Saarbrücken (Alter Mühlenweg 64, 66132 Saarbrücken). Es ist beabsichtigt, die Firma von Amts wegen gemäß §§ 31 Abs. 2 HGB, 393 FamFG zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 2 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 Abs. 2 FamFG, 130a Abs. 1 und 3, 298 ZPO).