Günther Kopf GmbH, Landau in der Pfalz (Kapbachstr.8, 76829 Landau). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2007 mit der Oliver Kopf GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz (HR B 3090) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2007 wirksam geworden. Die Firma ist damit erloschen.
76829 Landau
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Amtsgericht: Landau
Rechtsform: GmbH