HRA 2488: Günther Werner GmbH & Co. KG, Sulzbürg LK Neumarkt i.d. Opf., Am Waschhaus 8, 92360 Mühlhausen OT Sulzbürg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Günther Werner Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sulzbürg (AG Nürnberg HR B 1629). Die Firma ist erloschen.
HRA 2488: Günther Werner GmbH & Co. KG, Sulzbürg LK Neumarkt i.d. Opf., Am Waschhaus 1, 92360 Mühlhausen-Sulzbürg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Waschhaus 8, 92360 Mühlhausen OT Sulzbürg.
Günther Werner GmbH & Co. KG, Sulzbürg LK Neumarkt i.d. Opf. (Am Waschhaus 1, 92360 Sulzbürg LK Neumarkt i.d. Opf.). Die Günther Zweite Werbeanlagen GmbH mit dem Sitz in Mühlhausen-Sulzbürg i.d. Opf. (Amtsgericht Nürnberg HRB 16856) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.