Günther Werner Zweite Werbeanlagen GmbH, Mühlhausen (Am Waschhaus 1, 92360 Mühlhausen, OT Sulzbürg). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 2488).
Günther Werner Zweite Werbeanlagen GmbH, Mühlhausen (Am Waschhaus 1, 92360 Mühlhausen, OT Sulzbürg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Günther Werner GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mühlhausen-Sulzbürg (Amtsgericht Nürnberg HRA 2488) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Günther Werner Zweite Werbeanlagen GmbH, Mühlhausen (Am Waschhaus 1, 92360 Mühlhausen, OT Sulzbürg). Ausgeschieden: Geschäftsführer Grashauser, Erwin.
Günther Werner Werbeanlagen GmbH, Mühlhausen (Am Waschhaus 1, 92360 Mühlhausen, OT Sulzbürg). Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Günther Werner Zweite Werbeanlagen GmbH.