Güstrower Schloßquell GmbH, Güstrow (Ziegeleiwiese 5, 18273 Güstrow). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Rostock HRA 2679) am 17.09.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Güstrower Schloßquell GmbH, Güstrow (Ziegeleiwiese 5, 18273 Güstrow). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Schlossquell Güstrow GmbH & Co. KG mit Sitz in Güstrow umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Güstrower Schloßquell GmbH, Güstrow (Ziegeleiwiese 5, 18273 Güstrow). Prokura erloschen: Lehmann, Ralf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
Güstrower Schloßquell GmbH, Güstrow (Ziegeleiwiese 5, 18273 Güstrow). Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 beschlossen. Der mit der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Beteiligungs-GmbH (AG Ulm, HRB 540728) am 20.12.1994 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.