Güteschutz Ziegel Nordwest, Hannover (Bergstr. 2, 01069 Dresden). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Dresden VR 4968) am 23.05.2008 wirksam geworden.
Güteschutz Ziegel Nordwest, Hannover (Bahnhofsplatz 2 A, 26122 Oldenburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 07.03.2008 mit dem durch die Verschmelzung neu zugründenden Verein Güteschutz Ziegel e.V. mit Sitz in Dresden verschmolzen (weiterer übertragender Rechtsträger ist der Verein Güteschutz Ziegel Nordost e.V. mit Sitz in Dresden, AG Dresden VR 4291. Zustimmungsbeschluss vom 07.03.2008). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.