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Güteschutz Ziegelindustrie Südwest, Neustadt (VR 41007) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Friedrich-Ebert-Str. 11 / 13
67433 Neustadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 41007
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Güteschutz Ziegelindustrie Südwest aus Neustadt war im Handelsregister Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) unter der Nummer VR 41007 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Güteschutz Ziegelindustrie Südwest ihren Standort nicht geändert. Die Güteschutz Ziegelindustrie Südwest wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 12.04.2010
Löschung

Güteschutz Ziegelindustrie Südwest, Neustadt/Weinstraße, (Friedrich-Ebert-Str. 11/13, 67433 Neustadt).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Güteschutz Ziegel Süd e.V., vormals Güteschutz Ziegel für das Land Bayern e.V., mit dem Sitz in München ( Amtsgericht München VR 5205) am 25.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 26.03.2010
Veränderung

Güteschutz Ziegelindustrie Südwest, Neustadt/Weinstraße, (Friedrich-Ebert-Str. 11/13, 67433 Neustadt).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 01.07.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.05.2008 mit dem Güteschutz Ziegel für das Land Bayern e.V. mit Sitz in München (Amtsgericht München VR 5205) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

12.04.2010
Registervorgang

Löschung 07.04.2010