Güth Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Die Lach 4, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Güth Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Die Lach 4, 66121 Saarbrücken. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Güth Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Die Lach 4, 66121 Saarbrücken.Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Die aufgelöste Gesellschaft wird durch den Liquidator bzw. die Liquidatoren vertreten. Unter Löschung der besonderen Vertretungsbefugnis gemäß § 384 Abs. 2 FamFG neu vorgetragen: Geschäftsführer: Güth, Gerhard, Saarbrücken; Güth, Horst, Saarbrücken; Güth, Jörg, Saarbrücken. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen: Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 113 IN 17/10) vom 15.06.2010 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.
Güth Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Die Lach 4, 66121 Saarbrücken.Die Gesellschafterversammlung hat am 02.06.2009 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens zu ändern, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 -jetzt 2- (Gegenstand des Unternhemens), 5 -jetzt 3- (Stammkapital), 7 -jetzt 6- (Geschäftsführung und Vertretung) zu ändern und insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Karl Ludwig Güth GmbH & Co. KG Dächer und Fassaden, Saarbrücken, deren Geschäftsgegenstand gerichtet ist auf die Ausführung von Dacheindeckungen aller Art, die Ausführung von Abdichtungen und Klempnerarbeiten, die Herstellung von Fassadenbekleidungen, Solar-, Photovoltaikanlagen und anderen Energiesammlern sowie Industriefußböden und der Großhandel mit Bauwerkstoffen. Geschäftsanschrift: Die Lach 4, 66121 Saarbrücken.
Güth Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Die Lach 4, 66121 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Güth Bedachungs GmbH mit Sitz in Cottbus (AG Cottbus HRB 994 CB) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.