G & H Vermögensverwaltung GmbH, Homburg, In den Rohrwiesen 18, 66424 Homburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Satzung in § 9 (Einziehung) geändert. Neue Firma: G & H Vermögensverwaltung und Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Führung der Geschäfte von Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Geschäftsanschrift: In den Rohrwiesen 18, 66424 Homburg.
G & H Vermögensverwaltung GmbH, Homburg (Rohrwiesen 18, 66424 Homburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2006. Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grub, Karl-Heinz, Bruchmühlbach-Miesau, * ‒.‒.‒‒; Heider, Sonja Ilse, Homburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der G & H Vermögensverwaltung OHG, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 9932) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die beiden Gesellschafter Sonja Ilse Heider und Karl-Heinz Grub leisten ihre jeweilige Stammeinlage von 12.500,00 EUR in voller Höhe dadurch, dass sie durch den Formwechsel ihre Gesellschaftsanteile an der G & H Vermögensverwaltung OHG in die Gesellschaft einbringen. Wegen der Festsetzung wird auf den bei Gericht eingereichten Gesellschaftsvertrag und den Sachgründungsbericht Bezug genommen.