Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
07.10.2024
Köhler |
HRB 7816: G & K Handelsgesellschaft mbH, Rheda-Wiedenbrück, Daimlerstraße 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Ziegelgarten 12, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
HRB 7816: G & K Handelsgesellschaft mbH, Rheda-Wiedenbrück, Daimlerstraße 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Von Amts wegen berichtigt: Liquidator: Koeper, Martin, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7816: G & K Handelsgesellschaft mbH, Rheda-Wiedenbrück, Daimlerstraße 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Glauz, Albin, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Koeper, Martin, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 7816: G & K Handelsgesellschaft mbH, Rheda-Wiedenbrück, Daimlerstraße 9, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2016 mit der G & K Immobilien GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRB 9385) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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