HRB 13263: G & S International Trading GmbH, Neuss, c/o Mei Xiao, Altenbrückstraße 35, 40599 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
G & S International Trading GmbH, Neuss, Breslauer Str. 1, 41460 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Mei Xiao, Altenbrückstraße 35, 40599 Düsseldorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so veririlt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Ge, Guojian, Venray/Holland, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als Liquidator: Ge, Guojian, Venray/Holland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 28. März 2013 aufgelöst.
G & S International Trading GmbH, Neuss (Breslauer Str. 1, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26. November 2004. Gegenstand: Import, Export und Handel von und mit Textilien, Mode, Lederwaren, Schuhen, Accessoires, Sportartikeln, Elektrogeräten und Haushaltswaren aller Art. Die Vermittlung von Linzenverträgen und Kompensationsgeschäften sowie Consulting für eigene oder fremde Rechnung vorrangig im Geschäft mit der Volksrepublik China, soweit hierzu keine besonderen gesetzlichen Genehmigungen erforderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ge, Guojian, Venray/Holland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.