G + H Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Chemnitz, Annaberger Straße 218, 09125 Chemnitz. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
G + H Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Chemnitz, Annaberger Straße 218, 09125 Chemnitz. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. geändert nun: Liquidator: Hüttner, Gunter, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hüttner, Daniel, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
G + H Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Chemnitz, Annaberger Straße 218, 09125 Chemnitz. Vertretung geändert Geschäftsführer: Hüttner, Daniel, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, nun einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
G + H Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Chemnitz, Annaberger Straße 218, 09125 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Hüttner, Daniel, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
G + H Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Chemnitz, Annaberger Straße 218, 09125 Chemnitz.Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Annaberger Straße 218, 09125 Chemnitz. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Verpachtung eines Gewerbebetriebes; Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Ausführung von Straßenbauleistungen aller Art. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Die G + H Straßenbau GmbH Asphalt - Recycling - Transportbeton mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 18422) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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