HRB 14038: G + K Ausbau und Sanierung GmbH, Neuwied-Engers, Im Schützengrund 82 a, 56566 Neuwied. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Jahresabschluss) und 15 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
HRB 14038: G + K Ausbau und Sanierung GmbH, Neuwied-Engers, Im Schützengrund 82 a, 56566 Neuwied. Bestellt als: Geschäftsführer: Friedrich, Maximilian, Holzhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14038: G + K Ausbau und Sanierung GmbH, Neuwied-Engers, Im Schützengrund 82 a, 56566 Neuwied. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2022 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 14038: G + K Trockenbau GmbH, Neuwied-Engers, Im Schützengrund 82 a, 56566 Neuwied. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 4 (Stammkapital) und 7 (Jahresabschluß) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 14.700,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der G + K Umbau- und Sanierungs GmbH in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRB 14663) beschlossen. § 5 (Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrags entfällt. Neue Firma: G + K Ausbau und Sanierung GmbH. Neues Stammkapital: 43.700,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.11.2021, 29.11.2021 mit der G + K Umbau- und Sanierungs GmbH mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 14663) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14038: G + K Trockenbau GmbH, Neuwied-Engers, Im Schützengrund 82 a, 56566 Neuwied. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschaftversammlung) beschlossen.
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