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G + R Grundstücksentwicklung Habersaathstraße 31 GmbH, Berlin (HRB 73560 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ebersteinweg 3 - 5
14165 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 73560 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die G + R Grundstücksentwicklung Habersaathstraße 31 GmbH aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 73560 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die G + R Grundstücksentwicklung Habersaathstraße 31 GmbH ihren Standort nicht geändert. Die G + R Grundstücksentwicklung Habersaathstraße 31 GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 08.09.2008
Veränderung

G + R Grundstücksentwicklung Habersaathstraße 31 GmbH, Berlin(Ebersteinweg 3-5, 14165 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 27.08.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 47348) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

Calendar 16.07.2008
Veränderung

G + R Grundstücksentwicklung Habersaathstraße 31 GmbH, Berlin(Ebersteinweg 3-5, 14165 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Bau-Verein zu Hamburg Altbau-Immobilien GmbH mit Sitz in Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 47348, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..