G-Step GmbH & Co. KG, Krefeld, Breiten Dyk 99 a, 47803 Krefeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2012 wirksam geworden.
G-Step GmbH & Co. KG, Krefeld, Breiten Dyk 99 a, 47803 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.06.2012 und 14.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 14.08.2012 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Renate Görgen, * ‒.‒.‒‒, Krefeld unter der Firma Büroservice Renate Görgen e.K. in Krefeld (AG Krefeld, HRA 6162) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.