GfC Gesellschaft für Catering mbH, Dossenheim (Daimlerstraße 8, 69221 Dossenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: G-f-G, Gesellschaft für Hotel- und Gaststättenbetriebe mbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb von Hotels und Gaststätten, sowie die Durchführung von Cateringgeschäften.
GfC Gesellschaft für Catering mbH, Dossenheim (Daimlerstraße 8, 69221 Dossenheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G-f-G , Gesellschaft für Hotel- und Gaststättenbetriebe mbH", Dossenheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700824) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.