G-mail GmbH, Berlin, c/o Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 24.09.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bochum, HRB 9626) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
G-mail GmbH, Berlin, c/o Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Zynamics GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRB 9626) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
G-mail GmbH, Berlin, c/o Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Dr. Haller, Arnd; Geschäftsführer:; 4. Law, Graham, * ‒.‒.‒‒, Dublin / Irland; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 5. Stephens, Katherine, * ‒.‒.‒‒, Los Altos / Vereinigte Staaten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
G-mail GmbH, Berlin, c/o Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; c/o Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Giersch, Daniel; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Giersch, Rosita; Geschäftsführer:; 3. Dr. Haller, Arnd, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
G-mail GmbH, Hamburg (Abteistraße 5, 20149 Hamburg). Neuer Sitz: Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt AG Charlottenburg HRB 137674 B) verlegt.
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