G. Ehrke Gaststättenbetriebs GmbH, Ibbenbüren, Weberstraße 50, 49477 Ibbenbüren. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gabriele Ehrke Gaststättenbetriebs e.K. am 25.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
G. Ehrke Gaststättenbetriebs GmbH, Ibbenbüren, Weberstraße 50, 49477 Ibbenbüren. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 mit der Gabriele Ehrke Gaststättenbetriebs e.K. mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 6167) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G. Ehrke Gaststättenbetriebs GmbH, Ibbenbüren, Weberstraße 50, 49477 Ibbenbüren.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2009. Geschäftsanschrift: Weberstraße 50, 49477 Ibbenbüren. Gegenstand: Betrieb von Gaststätten und Restaurants aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Ehrke, Gabriele, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒.