G. Flocken GmbH, Ratingen (Am Krummenweg 2, 40885 Ratingen). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Günther Flocken e.K. am 13.09.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
G. Flocken GmbH, Ratingen (Am Krummenweg 2, 40885 Ratingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 mit der Günther Flocken e.K. mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf,HRA 18225) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G. Flocken GmbH, Ratingen (Am Krummenweg 2, 40885 Ratingen). Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Flocken, Günter, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.