G. Fuchs GmbH, Erlangen, (Egidienstr. 1, 91058 Erlangen).Die Verschmelzung wurde am 14.10.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRB 5133).
G. Fuchs GmbH, Erlangen, (Egidienstr. 1, 91058 Erlangen).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der NRNF Fuchs GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 5133) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.