"G. Hüls Bauunternehmen GmbH", Friesoythe-Neuvrees (Mühlenstr. 28, 26169 Friesoythe-Neuvrees). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRA 201246) am 02.04.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
"G. Hüls Bauunternehmen GmbH", Friesoythe-Neuvrees (Mühlenstr. 28, 26169 Friesoythe-Neuvrees). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 in Verbindung mit den Klarstellungen vom 22.06.2007 und 21.12.2007 im Wege des Formwechsels in die G. Hüls Bauunternehmen GmbH & Co. KG mit Sitz in Friesoythe- Gehlenberg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.