G. Pieper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Löhne, Turlakweg 5a, 32584 Löhne. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pieper Möbelhandel GmbH am 04.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
G. Pieper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Löhne, Turlakweg 5a, 32584 Löhne. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2012 mit der Pieper Möbelhandel GmbH mit Sitz in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 3539) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.